Zwischen
Der Eigentümerin :
Frau Claudie JOUCAN Claudie und Herr Daniel LE GOASDUFF
Wohnhaft in Keraziou 29860 Plabennec / Frankreich
Telefon: +33 (0)2 98 40 88 72 - Handy. : +33 (0)6 83 62 83 97 oder +33 (0)6 31 71 89 38
E-Mail: keraz29@free.fr
Und Den Mietern:
Postfach: |
Telefon: |
Handy: |
Anzahl Erwachsenen: |
Anzahl Kindern: |
Gesamt Anzahl Personen: |
Für die folgende im Porz Kervelt 29880 PLOUGUERNEAU gelegene Mietsache:
ein auf gleicher Ebene 70 Quadrat Meter 4 Personen Haus, das 150 Meter zum Strand entfernt ist.
Die Hausausteilung ist wie folgt: Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer (Ein Schlafzimmer
mit einem 140-cm Doppelbett, ein Schlafzimmer mit zwei 90-cm Einzelbetten), Badezimmer mit
Waschbecken und Dusche, Getrennte Toilette. Die Mietsache liegt auf einem 850 Quadratmeter
Grundstück und ist mit einem 30 Quadratmeter Vordach, einer Terrasse mit Gartenmobiliar
ausgerüstet. Hausbeschreibung auf der Internet-Seite : http://auborddemer.fr
Mietbedingungen
Mietwoche von / / 16.00 Uhr bis / / 10.00 Uhr (für Abweichungen, bitte wenden
Sie sich nach uns).
Für den Gesamtbetrag von €.
Im Mietpreis sind die Nebenkosten (für Strom ist ein Strompauschal von 40 KW inbegriffen)
eingeschlossen, das heißt das eine zusätzliche Gebühr für Stromverbrauch über 40 KW (0.30 Euro pro
KW für den Tagestarif und 0.25 Euro pro KW für den Nachttarif) wird verrechnet.
Bei Ankunft wird der Mieter gefordert den Eigentümern eine Kaution von Euro 300.- und den
Restmietpreis auszuhändigen. Die Kaution wird bei Abreise zurückerstattet, abzüglich von etwaigen
Schäden oder Reparaturkosten.
Verschiedenes:
Vor der Abreise muss das Ferienobjekt von den Mietern geputzt sein. (Reinigungsdienst auf Anfrage).
Betten werden mit Federbettdecken und Kopfkissen geliefert: Bettlaken und Kopfkissenbezug
werden nicht geliefert. Geschirrtücher und Handtücher werden nicht geliefert. Bettlaken sind auf
Anfrage verfügbar. Wenn gewünscht, können die Betten auch bei Anreise auf Anfrage gemacht sein.
Preis ist Euro 10.- pro Bett.
Bedingungen
Dieser Mietvertrag wird erst gültig nach Eingang an die Adresse der Eigentümer von:
- einem Exemplar des vorliegenden ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Vertrag
mit beiden handschriftlichen Vermerken « gelesen und genehmigt » „wir haben die
Mietbedingungen und die Ferienobjektbeschreibung die in selber Zeit gedrückt wurden gelesen“.
- der Anzahlung von € (25% vom Mietbetrag) die per Post- oder Bankscheck oder
Banküberweisung zu bezahlen ist.
Nichtansässigen :
Im Fall von einer Scheckbezahlung, werden Bankgebühren von Euro 30- pro Scheck berechnet.
Dieser Mietvertrag wurde im Duplikat gemacht.
In , den 201 .
Unterschreibung von Eigentümerin und Mieter mit der handschriftlichen „gelesen und genehmigt“ Erwähnung:
Die Eigentümer
JOUCAN Claudie |
LE GOASDUFF Daniel |
Die Mieter
Unterschreibung von Mietern mit den folgenden handschriftlichen Erwähnungen „gelesen und
genehmigt“ und „wir haben die Mietbedingungen und die Ferienobjektbeschreibung die in selber
Zeit gedrückt wurden gelesen“.
UNTERSCHREIBUNGEN:
Achtung: Die Mieter sind verpflichtet nachzuprüfen, ob ihren Versicherungsvertrag eine Versicherung
für Ferienhäuser vorsieht, weil sie das gemietete Haus versichern müssen.
MIETBEDINGUNGEN
ARTIKEL 1- ABSCHLUSS DES VERTRAGS
Die Reservierung der Mietsache wird erst gültig sein nach Erhalt vor einer per E-Mail, oder Telefon
vereinbarten Zeitpunkt einer 25 % Anzahlung, sowie nach Erhalt der beiden unterzeichneten
Mietvertragsexemplaren. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung den Eigentümern darf die
Mietsache in keinem Fall, sogar teilweise, durch einen Dritten, natürliche oder Rechtperson, benutzt
sein. Falls diese Bedingung nicht geachtet wäre, würde sofort Stornierung der Miete mit Schuld auf
den Mietern ergeben, und würde der Mietbetrag endgültig an Eigentümern bleiben.
ARTIKEL 2 - VERSICHERUNG
Die Mieter übernehmen gänzliche Haftung für alle Ihretwegen entstanden Schäden. Die Mieter
müssen eine Ferienunterkunftsversicherung abschließen, um sich gegen alle Risiken zu schützen.
ARTIKEL 3 – DAUER DER MIETE
Die Unterzeichneten, die den vorliegenden Vertrag für eine bestimmte Dauer unterschrieben haben,
dürfen von keinerlei Recht Gebrauch machen, um am Ende der Mietperiode sich in der Mietsache zu
behalten.
ARTIKEL 4 – STORNIERUNG VON MIETERN
Stornierungen müssen den Eigentümern in schriftlicher Form per Einschreiben oder Telegramm
übermittelt werden.
a) Bei Stornierung vor Ankunft: die Anzahlung wird nicht den Mietern zurückerstattet sein. Die
Vermieter werden auch das Recht haben die Restzahlung zu erfordern falls die Stornierung
minder als 30 Tagen vor Datum der geplanten Einreise mitgeteilt ist. Falls die Mieter innerhalb
den 24 Stunden nach Datum der geplanten Einreise sich nicht melden, wird dieser Mietvertrag
null und nichtig werden und infolgedessen werden die Eigentümer über ihren Ferienunterkunft
verfügen können. Anzahlung wird demnach in Rechnung gestellt bleiben und die Restzahlung
wird erfordert sein. Es ist Sache der Mieter, wenn gewünscht, sich an eine
Stornierungsversicherung abzuschließen (auf der AMIVAC Seite zum Beispiel oder bei Ihren
Versicherer).
b) Im Falle eines vorzeitigen Aufenthaltsabbruchs, wird der Mietbetrag in Rechnung bleiben.
Keine Zurückerstattung wird möglich sein.
ARTIKEL 5 – STORNIERUNG VON EIGENTÜMERN
Im Falle einer von Eigentümern Stornierung werden die Eigentümer den Gesamtbetrag der bezahlten
Summen den Mietern rückerstatten.
ARTIKEL 6 – ANKUNFT
Die Mieter müssen bei angegebenen Einreisedatum und Zeit ankommen. Bei verspäteter Einreise
müssen die Mieter die Eigentümer darüber informieren.
ARTIKEL 7 – RESTZAHLUNG
Der Restbetrag muss bei Ankunft oder im Falle von Banküberweisung ein Monat vor Mietbeginn
bezahlt werden.
ARTIKEL 8 – ÜBERGABE- UND ÜBERNAHMEPROTOKOLL
Ein Übergabe- und ein Übernahmeprotokoll werden gemeinsam bei Einreise und Abreise erstellt, und
müssen von der Eigentümern -oder ihren Vertreter- und von den Mietern unterzeichnet sein. Beide
Protokolle werden als einziger Verweis im Falle von Streitfall gelten. Die Reinigung von der Mietsache
muss von den Mietern während der Mietwoche und vor Abreise getätigt sein. Wenn gewünscht,
kann die Reinigung auch von den Eigentümern gemacht werden, und wird in zusätzlicher Rechnung
gestellt.
ARTIKEL 9 – SICHERHEITSLEISTUNG ODER KAUTION
Bei Einreise wird ein im Vertrag angegeben Sicherheitsleistungsbetrag/Kaution von den Mietern
erfordert. Nach Erstellung des unter Anwesenheit beider Parteien Übernahmeprotokolls wird dieser
Sicherheitsleistungsbetrag (oder diese Kaution) den Mietern zurückerstattet sein, abzüglich der
Wiederherstellungskosten im Falle einer Feststellung von Beschädigungen. Bei verfrühter Abreise
(vor im vorliegenden Vertrag angegebene Zeit) der das Übernahmeprotokollerstellung am Abreisetag
nicht möglich machen würde, würden die Eigentümer den Sicherheitsleistungsbetrag/die Kaution zu
den Mietern spätestens innerhalb einer Woche zurückschicken.
ARTIKEL 10 – GEBRAUCH DER MIETSACHE
Die Mieter verpflichten sich die Mietsache sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
ARTIKEL 11 – KAPAZITÄT
Die in der Hausbeschreibung angegebene maximale Personenanzahl ist 4 Personen (+ ein Baby) und
darf in keinem Fall überschritten werden. Wenn diese Personenanzahl überschrittet ist, werden die
Eigentümer die Möglichkeit haben, den Zugang überzähligen Personen zu verbieten. Alle
Abweichungen oder Stornierungen dieses Vertrags werden auf Initiative der Mieter betrachtet sein.
ARTIKEL 12 – HAUSTIERE
Dieser Vertrag vorsieht, dass die Mieter keine Haustiere in der Mietsache einbringen dürfen. Bei
Nichtbeachtung dieser Klausel, werden die Eigentümer das Recht haben die Vermietung zu
annullieren. In diesem Fall wird keine Zurückerstattung möglich sein.
ARTIKEL 13 – NEBENKOSTEN
Bei Abreise verpflichten sich die Mieter alle Nebenkosten zu entrichten, die im Mietpreis nicht
eingeschlossen sind. Der Nebenkostenbetrag wird ausgehend von im Vertrag vorgesehen und in der
Beschreibung der Mietsache angegeben verrechnet. Eine Quittung wird zu den Mietern
ausgehändigt. Die Nebenkosten betreffen Stromverbrauch und etwaige von den Mietern bestellte
Diensten, wie Reinigung oder Hauswäsche zum Beispiel.
ARTIKEL 14 – STREITFALL
Beim Streitfall wird nur das Gericht des gerichtlichen Bezirkes der Mietsache zuständig.
Beschreibung der Mietsache: Auf gleicher Ebene 70 Quadrat Meter Ferienhaus. Personenanzahl : 4 .
150 Meter zum Strand entfernt. Wifin-Internet. Eingerichtete Küche: 4-Feuer-Gasherd,
Herdrauchfang, Multi-Funktion Mikrowelle Ofen, Kühlschrank/Gefrierfach, Geschirrspüler,
Waschmaschine, eine Tafel und zwei Stuhle. Esszimmer: Fernsehapparat, ein Sofa, eine Tafel und 4
Stuhle. Wohnzimmer: Flachbildfernseher 39“. Ein Sofa. Ein Doppelschlafzimmer mit 190-Cm
Doppelbett und ein Schlafzimmer mit zwei 90-Cm Einzelbetten. Wandschränke (in Küche,
Badezimmer und Schlafzimmer). Badezimmer: Waschbecken und Dusche. Getrennte Toilette. Heiβes
Wasser (200-Liter Warmwasserboiler). Elektrische Heizung oder TULIKIVI Kachelofen. Haus auf
einem 850 Quadrat Meter Grundstück gelegen, mit einem 30 Quadrat Meter Vordach und eine
Terrasse von etwa 20 Quadrat Meter mit Gartenmöbel. Betten werden mit Bettdecken und
Kopfkissen vorhanden. Bettlaken und Kopfkissenbezug nur auf Anfrage.